Neuapostolische Kirche
Kirchenmusik in Westdeutschland
Was wird gefördert? ↑
Gefördert werden vornehmlich Klavier- und Orgelunterricht sowie Unterricht der klassischen Orchesterinstrumente. Über Gemeinde- und Bezirksvorsteher können interessierte Kirchenmitglieder einen Antrag stellen.
Voraussetzung zur Förderung ist neben der aktiven Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, dass der Geförderte sich in der musikalischen Arbeit innerhalb der Gemeinde oder des Bezirks einbringt beziehungsweise darauf hinarbeitet.
Bei Kindern und Jugendlichen beteiligt sich die Kirche mit 40 Prozent an den Gesamtkosten, bei erwachsenen Kirchenmitgliedern mit 20 Prozent. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
Antragsformular zum Download ↑
Das Formular ist vom Antragsteller gemeinsam mit dem Gemeindevorsteher auszufüllen und zu unterschreiben. Beizufügen ist der Gebührennachweis der Musikschule/Institution.
Der ausgefüllte Antrag wird über den Bezirksvorsteher (mit dessen Unterschrift) an das Referat Kirchenmusik in Dortmund weitergeleitet. Alle Beteiligten werden über den genehmigten Bescheid per E-Mail informiert.
Am Ende des Förderzeitraums (von maximal einem Jahr) sind vom Antragsteller die entsprechenden Rechnungen der Bildungseinrichtung per E-Mail einzureichen. Der Zuschuss wird dann als Gesamtsumme auf das angegebene Konto überwiesen.
Weitere Informationen zum Ablauf der Förderung stehen im Antragsformular. Dieses kann digital ausgefüllt werden.
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